Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die Einbeziehung von Teilflächen der Flurstücke 16/26 und 469/16 der Flur 2, Gemarkung Klein Wanzleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des ZD Klein Wanzleben (Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.