Sitzung: 16.11.2021 Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 216/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung einer Abgrenzungs- und
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 BauGB in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 6 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und §
10 Abs. 3 BauGB für die Flurstücke 1055/143 und 1056/143 in der Flur 2 der
Gemarkung Hohendodeleben.
Der Entwurf der
Satzung mit der dazugehörigen Begründung wird gebilligt und deren öffentliche
Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.