Sitzung: 31.01.2022 Ortschaftsrat ZD Klein Wanzleben
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 231/BM/19-24
1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1.
Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein
Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Plans
Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ (Stand August 2021) vorgebrachten
Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) als
Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
Teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
-
Landkreis
Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt der 1.
Änderung des B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter
Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.