Sitzung: 26.01.2022 Ortschaftsrat Stadt Wanzleben
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 229/BM/19-24
1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Plans
Wohngebiet „Am Festplatz" OT Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des B-Plans
Wohngebiet „Am Festplatz" (Stand August 2021) vorgebrachten Anregungen und
Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt
werden Anregungen von:
-
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- TAV Trink- und
Abwasserverband Börde
b) teilweise
berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.