Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

1. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgebracht.

 

2. Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

- nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

  Anwohner der Nordstraße

- teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom:

  Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des   

   Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anwohner und die Behörden deren                                                Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.