Sitzung: 29.03.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 242/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ der Stadt Wanzleben - Börde
OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
1. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs-
und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in
den Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme
vorgebracht.
2. Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
- nicht
berücksichtigt werden Anregungen von:
Anwohner der Nordstraße
- teilweise
berücksichtigt werden Anregungen vom:
Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 10) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Anwohner und die Behörden deren Anregungen
und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der
Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.