Sitzung: 05.04.2022 Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 243/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die
Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die
Einbeziehung der Flurstücke 1055/143 und 1056/143 der Flur 2, Gemarkung
Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Hohendodeleben
(Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“), bestehend aus der
Planzeichnung und dem Textteil.
Die Begründung wird
gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.