Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die Einbeziehung der Flurstücke 1055/143 und 1056/143 der Flur 2, Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Hohendodeleben (Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.