1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Ausgleichsbebauungsplanes zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung „Industriegebiet Osterweddingen“ und Nr. 7, 1. Änderung „Industriegebiet Osterweddingen“ auf Flächen in der Stadt Wanzleben - Börde in der beigefügten Form (Planzeichnung) und billigt die Begründung (Teil A) nebst Umweltbericht (Teil B), Planungsstand Februar 2022.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung nebst Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.