Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Festplatz II" OT Stadt Wanzleben in der Fassung vom August 2022, die Begründung wird gebilligt.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Festplatz II" einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.