Sitzung: 13.10.2022 Ortschaftsrat Stadt Seehausen
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 293/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet
"Alte Bahnhofstraße - Seehausen" OT Stadt Seehausen in der Fassung
vom September 2022, die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Wohngebiet "Alte Bahnhofstraße - Seehausen"
einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.