Sitzung: 19.10.2022 Ortschaftsrat Domersleben
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 295/BM/19-24
1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des
Ausgleichsbebauungsplans zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" und Nr. 7, 1. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in der Stadt Wanzleben -
Börde gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des
Ausgleichsbebauungsplans zu den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" und Nr. 7, 1. Änderung
"Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in der Stadt Wanzleben -
Börde (Stand Februar 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 18) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt werden Anregungen
von:
- Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 18) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt die Behörden, deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung des Ausgleichsbebauungsplans zu
den B-Plänen Nr. 4, 7. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" und
Nr. 7, 1. Änderung "Industriegebiet Osterweddingen" auf Flächen in
der Stadt Wanzleben - Börde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand September 2022, als Satzung.
6. Die Begründung
nebst Umweltbericht werden in der beigefügten Fassung (Stand September 2022)
gebilligt.
7. Der Bürgermeister
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch
öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Dabei ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins
gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
8. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.