Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes
"Sportplatz“ im OT Domersleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. §
13a und § 13 BauGB.
Ziel der Planung ist
die Errichtung von Wohngebäuden um den bestehenden Bedarf zu decken.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 2,2 ha.
(Geltungsbereich des
Plangebietes, Plandarstellung als Anlage).
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.