Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Abstimmung über die Beschlussvorlage 18/BM/18 mit folgendem Beschlusswortlaut:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage (Stand März 2018).

 

2. Die Begründung zur 3. Änderung des fortgeltenden F-Planes der Stadt Wanzleben-Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage (Stand März 2018) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage zur Genehmigung beim Landkreis Börde vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung als dann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit Bekanntmachung wird die 3. Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Wanzleben-Börde, OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, im Teilbereich "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage wirksam. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird auf der Homepage der Stadt Wanzleben-Börde unter Bekanntmachungen eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: