Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Abstimmung über die Beschlussvorlage 33/BM/18 mit folgendem Beschlusswortlaut:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben in der beigefügten Form (Stand April 2018) und billigt die Begründung (mit Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 gutachterliche Stellungnahme zu Geruchsemissionen sowie Anlage 3 gutachterliche Stellungname zu Geräuschemissionen).

                                                       

2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: