Sitzung: 14.06.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 33/BM/18
Abstimmung über die Beschlussvorlage 33/BM/18 mit folgendem Beschlusswortlaut:
1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der
Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf
Klein Wanzleben in der beigefügten Form (Stand April 2018) und billigt die
Begründung (mit Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 gutachterliche Stellungnahme
zu Geruchsemissionen sowie Anlage 3 gutachterliche Stellungname zu
Geräuschemissionen).
2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sowie wesentliche
umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt
zu machen.
Abstimmungsergebnis: