Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt:

 

1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben - Börde für den Bereich „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gebilligt.

 

2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben - Börde für den Bereich „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben – Börde für den Bereich „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ wirksam. Die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wird auf der Homepage der Stadt Wanzleben – Börde eingestellt.