Sitzung: 21.08.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 45/BM/18
Der Stadtrat
ermächtigt den Bürgermeister im Jahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 10
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten
unter folgenden Rahmenbedingungen:
- Die Kreditaufnahme darf maximal 6.684.100 € entsprechend der Höhe
des Betrages der Haushaltssatzung 2018 beantragen.
- Der Kredit im Zuge des Breitbandausbaus ist mit einer Laufzeit von
30 Jahren aufzunehmen.
- Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
- Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.
Abstimmungsergebnis: