Sitzung: 28.08.2018 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 42/BM/18
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde beschließt:
1. Der Bebauungsplan
„Biogas und Tierhaltung Wanzleben“ OT Stadt Wanzleben der Stadt Wanzleben -
Börde wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB i.
V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der
vorliegenden Fassung vom April 2018 gebilligt.
2. Der
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Biogas und Tierhaltung Wanzleben“
OT Stadt Wanzleben
der Stadt Wanzleben - Börde ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan
ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten.
Abstimmungsergebnis: