Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 51 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass

 

1. die Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Bottmersdorf am 25.05.2014 mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtdes Landes Sachsen-Anhalt, verkündet am 17.10.2017 abgewiesen wurden und

 

2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Bottmersdorf am 25.05.2014 gültig ist.