Sitzung: 30.01.2018 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 03/BM/18
Der
Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 51 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1.
die Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Bottmersdorf
am 25.05.2014 mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtdes Landes Sachsen-Anhalt,
verkündet am 17.10.2017 abgewiesen wurden und
2.
die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Bottmersdorf am 25.05.2014 gültig
ist.