Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde ermächtigt den Bürgermeister im Jahr 2018 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 6.689.100 € entsprechend der Höhe des Betrages der Haushaltssatzung 2018 beantragen.
  2. Der Kredit im Zuge des Breitbandausbaus ist mit einer Laufzeit von 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.