Sitzung: 06.09.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 45/BM/18
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde ermächtigt den Bürgermeister im Jahr 2018 gemäß § 45
Abs. 2 Ziff. 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur
Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
- Die
Kreditaufnahme darf maximal 6.689.100 € entsprechend der Höhe des Betrages
der Haushaltssatzung 2018 beantragen.
- Der
Kredit im Zuge des Breitbandausbaus ist mit einer Laufzeit von 30 Jahren
aufzunehmen.
- Der
vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
- Auf
dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.