Sitzung: 22.10.2018 Ortschaftsrat ZD Klein Wanzleben
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 53/BM/18
1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und
Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des
B-Planes (Stand Juni 2018) vorgebrachten Anregungen und Hinweise von
Nachbargemeinden, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt
werden Anregungen von:
- Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen
und Hinweise erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.