Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum

Entwurf des B-Planes (Stand Juni 2018) vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen dem Abwägungskatalog (Seite 1 bis 16) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.


Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-     Landkreis Börde

 

3.   Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5.   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: