1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Energie" südlich der Zuckerfabrik und Bioethanolanlage der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand August 2018, als Satzung.

 

2.  Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand August 2018) wird gebilligt.

 

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung

                (gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins      gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: