Sitzung: 01.07.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 002/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. keine
Einwendungen gegen die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am
26.05.2019 vorliegen und
2. die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am 26.05.2019 gültig ist.