Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass

 

1.   keine Einwendungen gegen die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am 26.05.2019 vorliegen und

2. die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am 26.05.2019 gültig ist.