Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass

 

1. keine Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Dreileben am 

    26.05.2019 vorliegen und

2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Dreileben am 26.05.2019 gültig ist.