Sitzung: 01.07.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 005/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. keine
Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Dreileben am
26.05.2019 vorliegen und
2. die Wahl des
Ortschaftsrates der Ortschaft Dreileben am 26.05.2019 gültig ist.