Sitzung: 01.07.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 011/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. keine
Einwendungen gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Seehausen
am 26.05.2019 vorliegen und
2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Stadt Seehausen am 26.05.2019 gültig ist.