Sitzung: 01.07.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 010/BM/19-24
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. ein
zulässiger aber unbegründeter Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates der
Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 vorliegt und
2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 gültig ist.