Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass

 

1.   ein zulässiger aber unbegründeter Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 vorliegt und

2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 gültig ist.