Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 3+1, Nein: 0, Enthaltungen: 3+2

Auf der Grundlage der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Bürgermeister und den Stellvertretern Aufwandsentschädigungen gewährt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt

  1. für den Bürgermeister                                Euro monatlich
  2. für die 1. Stellvertreterin                           Euro monatlich
  3. für den 2. Stellvertreter                             Euro monatlich