Sitzung: 16.10.2019 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 3+1, Nein: 0, Enthaltungen: 3+2
Vorlage: 040/BM/19-24
Auf der Grundlage der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung
werden dem Bürgermeister und den Stellvertretern Aufwandsentschädigungen
gewährt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt
- für den Bürgermeister Euro monatlich
- für die 1. Stellvertreterin Euro monatlich
- für den 2. Stellvertreter Euro
monatlich