Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. §§ 3 Abs. 1 Ziffer 3; 6 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 StrG LSA die Widmung der Flurstücke 72/1, 73/5, 74/4, 75/5, 76/4, 79/6, 80/11, 75/9, 75/11, 79/14, 79/11, 74/8, 73/10, 72/13, 71/14, 72/25 und die 75/9 mit der Länge von 709 m zur Gemeindestraße. Sie hat den Namen: Vor dem Kirchtore