Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. §§ 3 Abs. 1 Ziffer 3; 6 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 StrG LSA die Widmung des Flurstückes 224/58 mit der Länge von 554 m zur Gemeindestraße. Sie hat den Namen: Hinter der Mühle