Sitzung: 07.11.2019 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 040/BM/19-24
Auf der Grundlage der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung
werden dem Bürgermeister und den Stellvertretern Aufwandsentschädigungen
gewährt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt
- für den Bürgermeister 180 Euro monatlich
- für die 1. Stellvertreterin 90 Euro
monatlich
- für den 2. Stellvertreter 70 Euro
monatlich