Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Auf der Grundlage der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung werden dem Bürgermeister und den Stellvertretern Aufwandsentschädigungen gewährt.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt

  1. für den Bürgermeister                               180 Euro monatlich
  2. für die 1. Stellvertreterin                             90 Euro monatlich
  3. für den 2. Stellvertreter                               70 Euro monatlich