Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. §§ 3 Abs. 1 Ziffer 3; 6 Abs. 1 sowie 42 Abs. 1 StrG LSA die Widmung der Flurstücke 850, 865, 893, 898, 909, 920, 923, 935, 938 und 950 mit der Länge von 620 m zur Gemeindestraße. Sie hat den Namen: Trift