Betreff
Abwägungsbeschluss Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Lindenallee" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
209/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

- berücksichtigt werden Anregungen vom:

  Trink- und Abwasserverband Börde

- teilweise berücksichtigt werden Anregungen vom:

  Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des   
   Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den
    Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe
    der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für den Teilbereich der Flurstücke 16/26 und 469/16 der Flur 2, Gemarkung Klein Wanzleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des ZD Klein Wanzleben beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 05.08.2021 bis zum 07.09.2021 im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben – Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben – Börde. Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgte am 16.07.2021.

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindenallee“