Betreff
Satzungsbeschluss B-Plan "Nördlich des Ampfurther Weges" OT Stadt Wanzleben
Vorlage
223/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan "Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Dezember 2021, als Satzung.

 

Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Dezember 2021) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 04.03.2021 die Aufstellung des B-Planes "Nördlich des Ampfurther Weges" in der Ortschaft Stadt Wanzleben beschlossen. Da die Voraussetzungen für eine Durchführung im Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB vorliegen, wurde es auf dieser Grundlage fortgeführt.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Wohnhäusern schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 04. November 2021 bis einschließlich 06. Dezember 2021 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 24.09.2021.

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Nördlich des Ampfurther Weges" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben beschlossen werden.

 


Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan „Nördlich des Ampfurther Weges“

Planteil B-Plan „Nördlich des Ampfurther Weges“