1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließ die Satzung der 1. Änderung des B-Plans Nr.
01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ in der Stadt Wanzleben - Börde OT Zuckerdorf
Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B), Planungsstand Dezember 2021, als Satzung.
2. Die Begründung
wird in der beigefügten Fassung (Stand Dezember 2021) gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 23.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des
B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ OT Zuckerdorf Klein Wanzleben gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Aus diesem
Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der Eigentümer der
Fläche im Planänderungsgebiet hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ gestellt.
Er hat angrenzend an
den Bebauungsplan auf dem Flurstück 660, Flur 2 sein Wohngrundstück. Das
Wohngrundstück hat auf Grund seiner geringen Grundstücksgröße keine Garten-
bzw. Freizeitfläche. Aufgrund dessen hat der Eigentümer des Wohngrundstückes
die „Restfläche“ im Gewerbegebiet „Hofbreite“ (im Geltungsbereich des B-Planes
Nr.01/91), welche unmittelbar an sein Grundstück angrenzt, von der Stadt
Wanzleben - Börde erworben.
Der Eigentümer nutzt
bereits den nördlichen Teil der Fläche als Freizeit- und Erholungsgarten, der
südliche Teil der Fläche ist ungenutzt. Auf dieser hat sich eine Gehölzfläche
entwickelt. Nunmehr möchte er auf der Fläche im nördlichen Teil ein
Gartenzimmer mit Abstellraum und einen naturnahen Kleinbadeteich errichten.
Der südliche Teil
der Fläche, auf der sich eine Gehölzfläche entwickelt hat, soll dagegen für
eine ökologische und gestalterische Aufwertung des bestehenden Gewerbegebiets
bzw. zur Abgrenzung des Gebietes erhalten bleiben.
Die derzeitigen
Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan stehen der o.g. geplanten Bebauung
bzw. einer Erhaltung der vorhandenen Gehölzfläche entgegen.
Für die geplante
Nutzung der Fläche wie oben genannt ist die Änderung des B-Planes von einer
Gewerbegebietsfläche in eine private Grünfläche erforderlich.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Mit der vorliegenden
B-Planänderung soll die Grünfläche von derzeit ca. 430 m² auf 3.170 m²
erweitert und die gewerbliche Baufläche im Gegenzug um ca. 2.740 m² reduziert
werden.
Des Weiteren wird
mit der Planänderung die Gewerbegebietsrestfläche im Ursprungsbebauungsplan,
welche aufgrund ihrer Lage und ihres Flächenzuschnittes (keine
Straßenanbindung) nicht als Gewerbegrundstück vermarktet werden konnte, einer
sinnvollen Nutzung zugeführt.
Die B-Planänderung
dient gemäß § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere den zu berücksichtigenden
öffentlichen Belangen, Punkt 2 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Punkt 14
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen der ortsansässigen
Bevölkerung und Punkt 7 Vermeidung von Auswirkungen auf Pflanzen und Tieren.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
04.11.2021 bis 06.12.2021 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben - Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte mit Schreiben vom 07.10.2021.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner Änderung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die 1. Änderung des B-Plans Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“ beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung B-Plan 1. Änderung B-Plan Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“
Planteil 1. Änderung B-Plan Nr. 01/91 Gewerbegebiet „Hofbreite“