Nachverpflichtung eines ehrenamtlichen Mitgliedes des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten durch den stellv. Bürgermeister
Nachverpflichtung eines ehrenamtlichen Mitgliedes des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten durch den stellv. Bürgermeister