Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsgemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Verbandsgemeinderates
Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verbandsgemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Verbandsgemeinderates