Verpflichtung der nachgewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Bürgermeister
Verpflichtung der nachgewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Bürgermeister