Verpflichtung eines nachgewählten ehrenamtlichen Mitgliedes des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Bürgermeister
Verpflichtung eines nachgewählten ehrenamtlichen Mitgliedes des Gemeinderates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch den Bürgermeister