Abwägungsbeschluss zur Satzung der Gemeinde Angern über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Mahlwinkel und die Einbeziehung des Flurstücks 14/12 (teilweise), Flur 7, Gemarkung Mahlwinkel in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Mahlwi