Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters
für die Haushaltsdurchführung 2009.
Gesetzliche Grundlage:
§ 44 Abs. 3 Nr. 4a der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der zurzeit geltenden Fassung
Begründung:
Die Jahresrechnung der Gemeinde Dannefeld (ab 01.01.2011 Hansestadt Gardelegen OT Dannefeld) für das Haushaltsjahr 2009 mit den dazugehörenden Anlagen wurde auf der Grundlage des § 170 Abs.1 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der zurzeit geltenden Fassung termingerecht bis zum 30.04.2010 erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt zur Bestätigung vorgelegt.
Der Rechenschaftsbericht des RPA liegt mit Datum vom 26.03.2012 vor.
Die getroffenen Beanstandungen sind zu korrigieren.
Einer Entlastung des Bürgermeisters steht dann nichts entgegen.
In der Diskussion über die Entlastung des Bürgermeisters zur Haushaltsdurchführung 2009 sind folgende der Beschlussvorlage beigefügten Unterlagen mit einzubeziehen:
1.Rechenschaftsbericht der Gemeinde Dannfeld
(ab 01.01.2011 Hansestadt Gardelegen, OT Dannefeld)
2. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.03.2012
3. Stellungnahme des Bürgermeisters der Hansestadt
Gardelegen zum Prüfbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Gesamtkosten Finanzierung Objektbezogene Einmalige
oder jährliche
der Maßnahmen Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- Jährliche (i.d.R.
= (Zuschüsse/ (Mittelabfluss, Kapitaldienst,
Herstellungs- Folgekosten/ Kreditbedarf) Beiträge) Folgelasten ohne kalkulato-
kosten) € -lasten € € € rische
Kosten) €
Veranschlagung
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Verwaltungs- im Vermögens- Haushaltsstelle
haushalt
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Nein ( ) Ja