Betreff
Dannefeld - Dorfgemeinschaftshaus - Überplanmäßige Ausgaben
Vorlage
397/33/12
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt 2012, Haushaltsstelle 76027.9540 (Umbau Dorfgemeinschaftshaus Dannefeld), zur Sicherstellung zusätzlichen Leistungsumfangs bei der Durchführung der Maßnahme in Höhe von 7.000,-- Euro.
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel erfolgt durch:
- Mehreinnahmen in der Investitionshilfe, HHST 9000.3610

 


Begründung:

 

Die Fortsetzung der Umbauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus in Dannefeld ist durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen in seiner Sitzung am 5. September 2011 mehrheitlich mit der Maßgabe beschlossen worden, dass die zum damaligen Zeitpunkt in der Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus Haushaltsresten der Gemeinde Dannefeld in Höhe von 110.712,15 Euro zugleich die Maximalausgabe für die Umsetzung der Gesamtleistung darstellen.

 

Der Gesamtleistungsumfang der Baumaßnahme war in der Folge auf diesen zur Verfügung stehenden Kostenrahmen hin angepasst worden, der Verein „Dannefelder Bauernfahne“ e.V. (Verein) hatte sich gleichzeitig bereit erklärt, sämtlichen Leistungsumfang, der mit eigenen Kräften des Vereins realisiert werden kann, selbst zu erbringen. Zwischen der Hansestadt Gardelegen (Stadt) und dem Verein war anschließend eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden.

 

Die Arbeiten zum Umbau sind seit dem Frühjahr 2012 abschnittsweise gemäß dem Umfang, der sich aus der angepassten Planung ergab, ausgeführt worden. Durch den Verein ist inzwischen der Großteil des vereinbarten Eigen-Leistungsumfangs bereits realisiert worden. Alle beauftragten Firmen sind ebenfalls bereits auf der Baustelle zum Einsatz gekommen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind die Leistungen durch Abschläge zum Teil abgerechnet worden, so dass gegenwärtig noch insgesamt 77.608,26 Euro zur Verfügung stehen.

 

Im Zuge der bisherigen Arbeiten mußten allerdings bereits auch zusätzliche Leistungen umgesetzt werden bzw. müssen für die ordnungsgemäße Realisierung der Gesamtmaßnahme zusätzlich noch umgesetzt werden, die bei Erstellung der Planungsunterlagen nicht vorhersehbar waren und demzufolge auch nicht in den angepaßten Gesamtleistungsumfang eingeflossen waren. Diese Leistungen machen einen Umfang von 7.000,-- Euro aus;
es handelt sich dabei um:

 

-                 Zimmerarbeiten
Für die Überprüfung der statisch relevanten Bauteile ist gemäß Baugenehmigung ein Prüfstatik-Büro auf der Baustelle zum Einsatz gekommen; der Landkreis hatte sich mit seiner Baugenehmigung vorbehalten, nachträglich Auflagen aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen und hat im Juli 2012 hiervon Gebrauch gemacht.
Durch das Prüfstatik-Büro sind Forderungen zur nachträglichen Verstärkung der Dachkonstruktion, insbesondere auch des vorhandenen Dachstuhls, der durch die Umbaumaßnahme sonst nicht verändert wurde, aufgemacht worden. Diese Forderungen betrafen den Einbau von Druckbohlen am First, den Einbau von Bohlen am Fußpunkt der mittleren Streben und den Einbau von Diagonalen an mittleren Streben, analog einer Knickaussteifung; der finanzielle Mehr-Umfang beläuft sich auf ca. 2.500,-- Euro.

-                 Putzarbeiten / Trockenbauarbeiten
Im Zusammenhang mit den Eigenleistungen des Vereins war vereinbart worden, dass auch die Putzarbeiten an den vorhandenen alten Innenwänden als Eigenleistung ausgeführt werden. Die Umsetzung konnte allerdings im Bereich der nördlichen Längswand nicht realisiert werden, weil nach Abbau der alten Wandverkleidung sichtbar wurde, dass diese Wand in erheblichem Maße außerhalb der Senkrechten (Lot) steht und ein Wandputz von bis zu 10 cm erforderlich sein würde. Ein „Mitgehen“ des neuen Wandputzes mit der Schrägwand konnte aus ästhetischen Gründen ebenfalls nicht vorgenommen werden, weil Wandvorsprünge und ein Tragwerksstiel senkrecht vor der Wand stehen und damit eine Keilfläche in der Ansicht entstanden wäre.
Als einzige Lösung konnte nur eine senkrechte Vorsatzschale aus Gipskartonplatten zur Ausführung gelangen; der finanzielle Mehr-Umfang beläuft sich auf ca. 1.000,-- Euro.

-                 Gussasphalt-Estrich
In den einzelnen Räumen des alten Gebäudes sind unterschiedliche Roh-Fußbodenarten eingebaut worden, die auch unterschiedliche Einbauhöhen aufweisen (Pflasterklinker, Beton, Deckenelemente); dieser Umstand trat insbesondere zum Vorschein, nachdem die verschiedenen alten Fußboden-Nutzschichten und Estriche durch den Verein ausgebaut und die inneren Trennwände herausgebrochen waren.
Um dennoch zukünftig einen ordnungsgemäßen Übergang zu den vorhandenen und innerhalb des Gebäudes verbleibenden Fußbodenhöhen, nämlich zum Bereich der Küche, des Flures und der Toiletten, gewährleisten zu können, gleichzeitig aber zwischen den unterschiedlichen Aufbaustärken die erforderlichen Ausgleichsschichten zu erhalten, kommt aus technologischer Sicht nur der Einbau eines egalisierenden Gussasphalt-Estrichs in Frage. Bei dieser Technologie kann durch den Einbau spezieller druckfester und temperaturbeständiger Ausgleichsmatten der vorhandene Höhenunterschied zwischen den einzelnen Roh-Fußbodenarten ausgeglichen und egalisiert werden; und nur mit diesem Verfahren des Heiß-Bitumens kann im Bereich des am höchsten liegenden Roh-Fußbodens trotzdem eine druck- und bruchfeste Minimalstärke, hier erforderlich ca. 3,5 cm, des neuen Estrichs „gefahren“ werden – mit Zementestrich beträgt die Minimalstärke 4,5 cm, die Technologie kann für die vorgefundene Situation nicht angewendet werden. Durch den Einbau des Gussasphalt-Estrichs wird gleichzeitig eine Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit gegeben, so dass die später einzubauenden Nutzschichten geschützt sind; der finanzielle Mehr-Umfang beläuft sich auf ca. 3.500,-- Euro.    

    

 

Die Fertigstellung des Gesamtprojekts gemäß dem 2011 angepaßten Leistungsvolumen wird nur dann möglich sein, wenn der finanzielle Rahmen für die Baumaßnahme um die oben angeführte Größenordnung in Höhe von 7.000,-- Euro angepasst werden kann.
Für den Fall, dass der finanzielle Rahmen nicht angepasst werden kann, ergäbe sich für die Umsetzung der Gesamtleistung ein Defizit in gleicher Größenordnung; dies hätte zur Folge, dass der Bereich des Flures und der Toiletten – insbesondere die Behinderten-Toilette –  im Zuge der Umbauarbeiten des Gesamtprojekts nicht dem abgestimmten Leistungsumfang gemäß verändert werden könnte, die geplante Sanierung müßte für diesen Bereich dann unberücksichtigt bleiben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )         Nein:  (   )

 

 

Gesamtkosten                         Jährliche                  Finanzierung        Objektbezogene      Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen                      Folgekosten/            Eigenanteil               Einnahmen               laufende Haushaltsbelastung

(Beschaffungs- und                               Folgelasten              (i.d.R. =                    (Zuschüsse/           (Mittelabfluss, Kapitaldienst,

Herstellungskosten) €                                             Kreditbedarf)           Beiträge)                 Folgelasten ohne kalkulato-

in €                                          in €                          in €                          in €                          rische Kosten) in €

7.000,--

 

                                                               

 

 

 

Veranschlagung

 

im Verwaltungshaushalt / Haushaltsstelle              im Vermögenshaushalt / Haushaltsstelle                               

 

2012        ( x )                                                         2012        ( x )                        

Ja            (   )                                                          Ja            ( x )

Nein         ( x )                                                         Nein         (   )                                                                                         

HHST                                                                       HHST       76027.9540