Betreff
Schließung der Grundschule "Friedrich Schiller" in Solpke zum Schuljahr 2013/14 und Änderung der Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Letzlingen, Mieste und Solpke
Vorlage
438/35/13
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt:

 

1.       Die Schließung der Grundschule „Friedrich Schiller“ in Solpke zum Schuljahr 2013/14 und damit die Aufhebung des Schulstandortes Solpke.

2.       Die Zuordnung des gesamten derzeitigen Schulbezirkes der Grundschule „Friedrich Schiller“ Solpke (Jerchel, Jeseritz, Parleib, Potzehne, Solpke) für das Schuljahr 2013/14 zum Schulbezirk der Grundschule Mieste und damit verbunden die Einschulung der Kinder des derzeitigen Schulbezirkes der Grundschule „Friedrich Schiller“ zum Schuljahr 2013/14 in die Grundschule Mieste.

3.       Die Zuordnung des Ortsteils Solpke zum Schulbezirk der Grundschule Mieste ab dem Schuljahr 2014/15.

4.       Die Zuordnung der Ortsteile Jerchel, Jeseritz, Parleib und Potzehne zum Schulbezirk der Grundschule Letzlingen ab dem Schuljahr 2014/15.

5.       Die weitere Beschulung der bisher in der Grundschule „Friedrich Schiller“ in Solpke beschulten Kinder in der Grundschule Mieste bis zum Ende ihrer Grundschulzeit.

 


Begründung:

 

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPL-VO) bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Schullandschaft in Sachsen-Anhalt. Schulträger für die Grundschulen sind danach die Gemeinden.

Nach § 64 Abs. 1 haben sie „das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung aufzuheben oder einzuschränken“.

 

Die Entscheidung der Gemeinde findet dann ihren Niederschlag in dem vom Landkreis zu beschließenden Schulentwicklungsplan.

Nach § 22 des Schulgesetzes soll die Schulentwicklungsplanung „die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen“.

Festzustellen ist, dass der Schulstandort Solpke bereits seit mehreren Jahren die in den Verordnungen zur Schulentwicklungsplanung bereits als Ausnahme ausgewiesenen Werte (Mindestschülerzahl 40 bzw. Mindestjahrgangsstärke 10 Schüler) und auch die in dem derzeit geltenden Schulentwicklungsplan angenommenen Schülerzahlen nicht erreicht.

 

Zahlen des derzeitigem Schulentwicklungsplanes (2009 beschlossen) für die Grundschule „Friedrich Schiller“

 

Schuljahr

 

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Klasse 1

11

4

9

18

11

13

13

12

12

Klasse 2

11

11

4

9

18

11

13

13

12

Klasse 3

14

11

11

4

9

18

11

13

13

Klasse 4

11

14

11

11

4

9

18

11

13

ges:

47

40

35

42

42

51

55

49

50

 

Ist-Zahlen bzw. Plan-Zahlen aufgrund der derzeitigen Einwohnerzahlen für die Grundschule „Friedrich Schiller“

 

Schuljahr

 

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Klasse 1

6

8

11

12

15

11

13

6

16

Klasse 2

12

6

9

11

12

15

11

13

6

Klasse 3

10

10

5

9

11

12

15

11

13

Klasse 4

12

9

9

5

9

11

12

15

11

ges:

40

33

34

37

47

49

51

45

46

 

Bekanntermaßen konnte der Schulstandort in den vergangenen Jahren nur durch die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen fortgeführt werden.

Die Genehmigungen der Ausnahmen (Ausnahmen von den bereits in der SEPL-VO ausgewiesenen Ausnahmen) waren stets mit der Forderung verbunden, perspektivisch die Bestandssicherheit der Schule nachzuweisen. Die vorgenannten Zahlen die voraussetzen, dass alle im Einzugsbereich wohnenden, potenziellen Schüler auch wirklich diese Schule besuchen würden, und die demographische Entwicklung schließen dieses auch vor dem Hintergrund zu erwartender Änderungen der Schulentwicklungsplanungsverordnung aus.

Aufgrund der vorgenannten Aspekte der räumlichen Lage der Grundschule Solpke, der perspektivischen Bestandssicherung der Grundschule Mieste (im weiteren auch Letzlingen) in Verbindung mit der Komplettsanierung dieser Schule und der daraus resultierenden Auslagerung für ein Schuljahr nach Solpke wird die Schließung der Grundschule „Friedrich Schiller“ zum Schuljahr 2013/14 empfohlen.

Ergänzend ist zu bemerken, dass die Organisation des Schulbetriebes unter einer Schulleitung wesentlich effizienter und reibungsloser erfolgen kann.

Auch müssen perspektivisch notwendige Investitionen in Höhe von ca. 250 T€ am Standort Solpke nicht getätigt werden (aufgrund der Schulgröße gibt es dafür keine Zuschüsse über Förderprogramme).

 

Im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundschule „Friedrich Schiller“ entfallen künftig jährliche Kosten in Höhe von ca. 60 T€, die eingespart oder für die qualitative Verbesserung der perspektivisch bestandsfähigen Schulen eingesetzt werden könnten.

 

Mit der Schließung der Grundschule „Friedrich Schiller“ ergibt sich gleichzeitig die Möglichkeit, den Schulstandort Letzlingen langfristig zu erhalten und damit ein territorial ausgewogenes Schulangebot vorzuhalten.

Die Grundschule Letzlingen hat mit dem derzeitigen Einzugsbereich nachfolgende Schülerzahlen zu erwarten:

 

Schuljahr

 

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Klasse 1

20

19

13

15

11

13

25

9

Klasse 2

14

20

19

13

15

11

13

25

Klasse 3

12

14

20

19

13

15

11

13

Klasse 4

15

12

14

20

19

13

15

11

ges:

61

65

66

67

58

52

64

58

 

Die Zahlen setzen voraus, dass alle im Einzugsbereich (Letzlingen, Theerhütte, Wannefeld, Polvitz, Roxförde) wohnenden Kinder diese Schule besuchen, was nicht in jedem Fall zu erwarten ist.

 

Damit ist eine langfristige Bestandssicherheit nicht gewährleistet. Um diese zu erreichen wird vorgeschlagen, den Einzugsbereich der Grundschule Letzlingen um die Ortsteile Jerchel, Jeseritz, Parleib und Potzehne zu erweitern.

 

Die Schülerzahl würde sich dann wie folgt darstellen:

 

Schuljahr

 

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

Klasse 1

13

23

19

20

29

21

Klasse 2

19

13

23

19

20

29

Klasse 3

20

19

13

23

19

20

Klasse 4

14

20

19

13

23

19

ges:

66

75

74

75

91

89

 

Sowohl Mieste als auch Letzlingen wären damit langfristig als Schulstandort gesichert.

Der sich aus der Änderung der Einzugsbereiche ergebende Schülertransport ist durch den Altmarkkreis Salzwedel zu organisieren.

Dabei ist sicher zu stellen, dass die Empfehlung des Schulentwicklungsplanes zu den Schulwegen (Geh- und Fahrzeit in eine Richtung) von maximal 30 Minuten eingehalten wird.

 

Die Hansestadt Gardelegen sollte darauf hinwirken, dass der Schülertransport auf kurzem Wege und nicht über/durch die Stadt erfolgt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X)         Nein:  (   )

 

Siehe Textteil

 

Gesamtkosten                                         Finanzierung        Objektbezogene      Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen                                      Eigenanteil               Einnahmen               laufende Haushaltsbelastung

(Beschaffungs-      Jährliche                  (i.d.R. =                    (Zuschüsse/           (Mittelabfluss, Kapitaldienst,

Herstellungs-           Folgekosten/            Kreditbedarf)           Beiträge)                 Folgelasten ohne kalkulato-

kosten) €                 -lasten €                                                                              rische Kosten) €

 

 

Veranschlagung

                im Verwaltungs-                      im Vermögens-                                       Haushaltsstelle                       

                haushalt                                  haushalt

(   )     200                                               (    )                        (  )  Nein     (  )  Ja