Beschlussvorschlag
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Letzlingen stellt das Ausscheiden der Ortschaftsrätin Dr. Annett Lüders aus dem Ortschaftsrat ab dem 01.01.2013 fest.
Gesetzliche Grundlage
§ 41 Absatz 1 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
Begründung
Frau Dr. Annett Lüders ist mit der Kommunalwahl am 07. Juni 2009 zum Gemeinderat der Gemeinde Letzlingen gewählt und ab 01.01.2011 als Ortschaftsrat aufgrund der Gemeindegebietsreform übergeleitet worden. Sie kandidierte über die Liste "Freie Wählergemeinschaft für Letzlingen".
Mit Datum vom 11.12.2012 hat Frau Dr. Lüders der Ortsbürgermeisterin die Niederlegung ihres Mandat mitgeteilt. Der Verzicht erfolgt aus persönlichen Gründen und wird damit begründet, dass die Möglichkeiten der Einflussnahme des Ortschaftsrates auf die Geschehnisse im Ort stark eingeschränkt sind.
Nach § 41 Absatz 2 Nr. 3 rückt der nächste festgestellte Bewerber nach. Die Liste der Freien Wählergemeinschaft für Letzlingen bestand aus sechs Bewerbern und errang fünf Sitze im Gemeinderat. Der sechste Bewerber war Nachrücker für eine vorherige Mandatsrückgabe, sodass der von Frau Dr. Annett Lüders eingenommene Sitz im Ortschaftsrat nicht wieder belegt werden kann.
Der Ortschaftsrat stellt gemäß Gemeindeordnung § 41 Absatz 1 das Ausscheiden per Beschluss fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( X ) Nein: ( )
Gesamtkosten Finanzierung Objektbezogene Einmalige oder jährliche
der Maßnahmen Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- Jährliche (i.d.R.
= (Zuschüsse/ (Mittelabfluss, Kapitaldienst,
Herstellungs- Folgekosten/ Kreditbedarf) Beiträge) Folgelasten ohne kalkulato-
kosten) € -lasten € € € rische
Kosten) €
Veranschlagung
im
Verwaltungs- im Vermögens- Haushaltsstelle
haushalt
haushalt
( X ) Ja 2012
( ) Nein ( )
Nein ( ) Ja 0000.4002 53.600,00 €
Anlage
Rücktrittserklärung