Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen stellt das Ausscheiden der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Lindstedt, Frau Kati Lembke, als Ortsbürgermeisterin mit dem 30.06.2014 fest.
Gesetzliche
Grundlagen
§ 58 Absatz 1 b Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA)
§ 86 GO LSA, nunmehr § 81 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
§ 88 GO LSA, nunmehr § 85 KVG LSA
§ 41 Absatz 1 GO LSA, nunmehr § 42 Absatz 1 KVG LSA
Begründung:
Frau Kati Lembke war mit der Bürgermeisterwahl 2008 zur Bürgermeisterin der Gemeinde Lindstedt gewählt und ab 01.01.2011 als Ortsbürgermeisterin aufgrund der Gemeindegebietsreform (§ 86 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) übergeleitet worden. Die Amtszeit begann am 07.07.2008 und hätte regulär am 06.07.2015 geendet.
Mit Datum vom 01.06.2014 hat Frau Kati Lembke dem Bürgermeister der Hansestadt Gardelegen die Niederlegung ihres Amtes als Ortsbürgermeisterin mitgeteilt, welches aus persönlichen Gründen erfolgt.
Gemäß § 42 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt hat Frau Kati Lembke den Rücktritt schriftlich erklärt.
Der Gemeinderat - somit hier der Stadtrat - stellt per Beschluss das Ausscheiden fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( x ) Nein: ( )
Gesamtkosten Finanzierung Objektbezogene Einmalige oder jährliche
der Maßnahmen Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- Jährliche (i.d.R.
= (Zuschüsse/ (Mittelabfluss, Kapitaldienst,
Herstellungs- Folgekosten/ Kreditbedarf) Beiträge) Folgelasten ohne kalkulato-
kosten) € -lasten € € € rische
Kosten) €
Veranschlagung
im
Verwaltungs- im Vermögens- Haushaltsstelle
haushalt
haushalt
2014 ( X ) Ja ( ) Nein ( )
Ja ( X ) Nein
0000.4000