Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld wählt Ortschaftsrat Maik Lüer zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates ist.
Gesetzliche
Grundlagen:
§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 228)
Begründung:
Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft in seiner ersten und somit konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den stellvertretenden Ortsbürgermeister. Der stellvertretende Ortsbürgermeister ist nach Absatz 2 des § 85 des KVG LSA gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates.
Für das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters werden
die Ortschaftsratsmitglieder Andreas Finger und Maik Lüer vorgeschlagen.
Herr Maik Lüer wird in offener Wahl im 1. Wahlgang mit 5 Ja-Stimmen zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters und stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates Dannefeld gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Gesamtkosten Finanzierung Objektbezogene Einmalige oder jährliche
der Maßnahmen Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- Jährliche (i.d.R.
= (Zuschüsse/ (Mittelabfluss, Kapitaldienst,
Herstellungs- Folgekosten/ Kreditbedarf) Beiträge) Folgelasten ohne kalkulato-
kosten) € -lasten € € € rische
Kosten) €
Veranschlagung
im
Verwaltungs- im Vermögens- Haushaltsstelle
haushalt
haushalt
2014 (
) Ja
( X
) Nein (
) Ja ( X
) Nein