Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld beschließt,
die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse inhaltlich zu übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung zu bringen.
sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben.
Gesetzliche
Grundlagen:
§ 81 Absatz 4 i. V. m. § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014
Begründung:
Jeder Ortschaftsrat kann sich nach § 81 Absatz 4 i. V. mit § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Geschäftsordnung geben. Sie ist durch die Mehrheit der Mitglieder zu beschließen. Die Geschäftsordnung dient der Regelung der inneren Angelegenheiten, gemäß § 53 KVG LSA.
Mit der Geschäftsordnung wird ein einheitlicher Ablauf aller Sitzungen des Ortschaftsrates ermöglicht.
§ 81 Absatz 4 KVG LSA bestimmt,
dass - soweit in den §§ 81 bis 88 KVG LSA keine besonderen Regelungen getroffen
sind – die Vorschriften für die Gemeinderäte und für das Verfahren im
Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat mit Ausnahme
von § 41 Absatz 1 Nr. 2 und 7 und § 45 Absatz 2 Nr. 1, 4 bis 21, Absatz 3
entsprechend anzuwenden sind.
In der Geschäftsordnung des
Ortschaftsrates kann der Ortschaftsrat seine Verfahrensgrundsätze, nach denen
die Ortschaftsratssitzung durchgeführt wird, festlegen.
Das Selbstorganisationsrecht des
Ortschaftsrates lässt es aber auch zu, dass der Ortschaftsrat sich überhaupt
keine Geschäftsordnung gibt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass
der Ortschaftsrat die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen inhaltlich übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung
bringen will. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates zur Anwendung dieser
Geschäftsordnung ist dann notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Gesamtkosten Finanzierung Objektbezogene Einmalige oder jährliche
der Maßnahmen Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- Jährliche (i.d.R.
= (Zuschüsse/ (Mittelabfluss, Kapitaldienst,
Herstellungs- Folgekosten/ Kreditbedarf) Beiträge) Folgelasten ohne kalkulato-
kosten) € -lasten € € € rische
Kosten) €
Veranschlagung
im
Verwaltungs- im Vermögens- Haushaltsstelle
haushalt
haushalt
( )
200 ( )
( )
Nein ( ) Ja