Betreff
Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld
Vorlage
OR Da 02/03/14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld beschließt,

 

        die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse inhaltlich zu übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung zu bringen.

 

        sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 81 Absatz 4 i. V. m. § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 01.07.2014


Begründung:

 

Jeder Ortschaftsrat kann sich nach § 81 Absatz 4 i. V. mit § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Geschäftsordnung geben. Sie ist durch die Mehrheit der Mitglieder zu beschließen. Die Geschäftsordnung dient der Regelung der inneren Angelegenheiten, gemäß § 53 KVG LSA.

 

Mit der Geschäftsordnung wird ein einheitlicher Ablauf aller Sitzungen des Ortschaftsrates ermöglicht.

 

§ 81 Absatz 4 KVG LSA bestimmt, dass - soweit in den §§ 81 bis 88 KVG LSA keine besonderen Regelungen getroffen sind – die Vorschriften für die Gemeinderäte und für das Verfahren im Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat mit Ausnahme von § 41 Absatz 1 Nr. 2 und 7 und § 45 Absatz 2 Nr. 1, 4 bis 21, Absatz 3 entsprechend anzuwenden sind.

 

In der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates kann der Ortschaftsrat seine Verfahrensgrundsätze, nach denen die Ortschaftsratssitzung durchgeführt wird, festlegen.

 

Das Selbstorganisationsrecht des Ortschaftsrates lässt es aber auch zu, dass der Ortschaftsrat sich überhaupt keine Geschäftsordnung gibt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Ortschaftsrat die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen inhaltlich übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung bringen will. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates zur Anwendung dieser Geschäftsordnung ist dann notwendig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (   )         Nein:  ( X  )

 

 

Gesamtkosten                                         Finanzierung        Objektbezogene      Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen                                      Eigenanteil               Einnahmen               laufende Haushaltsbelastung

(Beschaffungs-      Jährliche                  (i.d.R. =                    (Zuschüsse/           (Mittelabfluss, Kapitaldienst,

Herstellungs-           Folgekosten/            Kreditbedarf)           Beiträge)                 Folgelasten ohne kalkulato-

kosten) €                 -lasten €                                                                              rische Kosten) €

 

 

Veranschlagung

                im Verwaltungs-                      im Vermögens-                                       Haushaltsstelle                       

                haushalt                                  haushalt

(   )     200                                               (    )                        (  )  Nein     (  )  Ja