Betreff
Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Dannefeld
Vorlage
Da 03/06/15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld wählt Ortschaftsrat Maik Lüer zum Ortsbürgermeister, der zugleich Vorsitzender des Ortschaftsrates ist.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 228)


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den Ortsbürgermeister. Der Ortsbürgermeister ist nach Absatz 2 des § 85 des KVG LSA gleichzeitig Vorsitzender des Ortschaftsrates.

 

Für das Amt des Ortsbürgermeisters wird das Ortschaftsratsmitglied Maik Lüer vorgeschlagen.

 

Herr Maik Lüer wird einstimmig in offener Wahl im 1. Wahlgang zum Ortsbürgermeister und Vorsitzenden des Ortschaftsrates Dannefeld gewählt. Er nimmt die Wahl an und gibt gleichzeitig das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters und zugleich stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates ab.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )         Nein:  (   )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                                            Investitionsplan                             (   )

 

Buchungsstelle   (  1.1.1.10.542100-   68.000 €   )                                                           (                                                         )

 

Aufwendungen                                                                                            Auszahlungen                                

 

Erträge                                                                                                          Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                  

 

jährliche Folgeaufwendungen bis ......................................... €