Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld wählt Ortschaftsrat Ralf Schulz zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters, der zugleich Vorsitzender des Ortschaftsrates ist.
Gesetzliche
Grundlagen:
§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 228)
Begründung:
Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den stellvertretenden Ortsbürgermeister. Der stellvertretende Ortsbürgermeister ist nach Absatz 2 des § 85 des KVG LSA gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates.
Für das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters
wird das Ortschaftsratsmitglied Ralf Schulz vorgeschlagen.
Herr Ralf Schulz wird in offener Wahl im 1. Wahlgang mit sechs Ja-Stimmen zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters und stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates Dannefeld gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt ( ) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
)
Aufwendungen
Auszahlungen €
Erträge
€ Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche Folgeaufwendungen bis