Betreff
Wahl des stellvertretenden Ortsbürgermeisters der Ortschaft Dannefeld
Vorlage
Da 04/06/15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld wählt Ortschaftsrat Ralf Schulz zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters, der zugleich Vorsitzender des Ortschaftsrates ist.

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 228)


Begründung:

Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den stellvertretenden Ortsbürgermeister. Der stellvertretende Ortsbürgermeister ist nach Absatz 2 des § 85 des KVG LSA gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates.

 

Für das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters wird das Ortschaftsratsmitglied Ralf Schulz vorgeschlagen.

Herr Ralf Schulz wird in offener Wahl im 1. Wahlgang mit sechs Ja-Stimmen zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters und stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates Dannefeld gewählt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (     )         Nein:  (   X   )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                            Investitionsplan                             (   )

 

Buchungsstelle   (                                                         )

 

Aufwendungen                                                                                Auszahlungen                                 

 

Erträge                                                                                             Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                  

 

jährliche Folgeaufwendungen bis