Betreff
Beitritt der Hansestadt Gardelegen zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU)
Vorlage
170/13/16
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 45, Abs. 2, Satz 9 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) beschließt der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen den Beitritt der Hansestadt Gardelegen zur Kommunalen IT-UNION e.G. (KITU) mit Wirkung zum 01.03.2016.


Begründung:

 

Die Erwartungen an die Kommunen bezüglich ihrer Dienstleistungen für Bürger und Wirtschaft steigen. Insbesondere steigen die Anforderungen und Erwartungen an transparente und effiziente Verwaltungsstrukturen. Der Wettbewerb der Regionen um Bürger und Wirtschaft nimmt zu. Zugleich gewinnen die demografischen Entwicklung und die kommunale Finanzsituation als begrenzender Faktor der kommunalen Arbeit an Gewicht. Der Einsatz von Informationstechnologie (IT) ist ein zentrales Instrument, um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein. Zugleich wird IT als eigene Qualität der  kommunalen Leistungserbringung gerade von jüngeren Bürgern und Unternehmen nachgefragt.

Vor diesem Hintergrund bieten sich die Bündelung der kommunalen Nachfrage in Sachsen-Anhalt, die Beratung der Kommunen bei der Bedarfsdefinition und der fachlich begleitete Einkauf der benötigten IT-Lösungen an.

Durch die Mitbenutzung größerer Strukturen beim Betrieb von IT lässt sich eine höhere Effizienz erreichen und damit Haushaltsmittel einsparen.

Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können zeitnah und in der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen umgesetzt werden.

Die zunehmende Komplexität beim Einsatz von IT und die steigenden Anforderungen an Datenschutz und Datensicherung werden durch fachkundiges Personal bewältigt.

 

Bisher zu kurz gekommene Themen können effizienter und zeitnaher begonnen und umgesetzt werden.

 

Dazu einige Beispiele:

 

·         E-Government

·         Weiterentwicklung Ratsinformationssystem

·         Onlineangebote (Kindergartenplatzanmeldung, Ummeldungen, Auskünfte für Berechtigte etc.)

·         Beschaffung von Soft- und Hardware

·         Informations- und Erfahrungsaustausch bei Mitbenutzern

·         Einrichtung von zentraler Drucklandschaft

usw.

 

Aus diesen vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zur Kommunalen IT-Union e.G. (KITU).

 

Im Rahmen des Beitritts müsste die Hansestadt Gardelegen ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 5.000 € erwerben. Bei Austritt würde der Betrag erstattet werden.

Der jährliche Mitgliedsbetrag würde 1.200 € betragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )         Nein:  (   )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                                Investitionsplan                             ( x )

 

Buchungsstelle   (  1.1.1.30.542910  )                                                             ( 1.1.1.30.752910  )

 

Aufwendungen                  1.200                                                                   Auszahlungen             5.000           

 

Erträge                                                                                                            Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                      

 

mögliche Sonderposten                                                  

 

jährliche Folgeaufwendungen bis                                   20__