Betreff
Bestätigung der Jahresrechnung für die Haushaltsdurchführung 2012 für die Hansestadt Gardelegen
Vorlage
168/13/16
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen bestätigt die Jahresrechnung 2012 und beschließt die Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Prüfbericht 2012.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 156 Abs. 2 KVG und § 44 Abs. 3 Nr. 4a der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Begründung:

Die Jahresrechnung der Hansestadt Gardelegen für das Haushaltsjahr 2012 mit den dazugehörenden Anlagen wurde auf der Grundlage des § 156 Abs. 2 KVG und des § 170 Abs.1 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL. LSA S. 568) in der zurzeit geltenden Fassung termingerecht bis zum 30.04.2013 erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt zur Bestätigung vorgelegt.

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 der Hansestadt Gardelegen wird wie folgt bestätigt:

 

Bereinigte Solleinnahmen und Sollausgaben des VWH                                              29.040.443,44 €

Bereinigte Solleinnahmen und Sollausgaben des VMH                                              13.193.444,73 €

Zuführung vom VWH an den VMH:        -Pflichtzuführung                           1.093.292,31 €

-Zusätzliche Zuführung                              3.785.226,29 €

gesamt                                                              4.878.518,60 €

Zuführung an die allgemeine Rücklage                                                                              3.490.823,76 €

 

Geplant war im HH-Jahr 2012, den Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.

Der Ausgleich sollte über eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erfolgen.

Statt einer geplanten Zuführung von 2.976,7 T€ konnten 4.878,5 T€ als Zuführung vom Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes eingesetzt werden.

Gegenüber dem Plan ergab sich damit wie ersichtlich ein wesentlich besseres Ergebnis (+1.901,8 T€).

Auf Grund der Ergebnisverbesserung gegenüber dem Plan ist davon auszugehen, dass die Hansestadt Gardelegen ihre Haushaltsführung darauf ausgerichtet hat, Mehreinnahmen zu erzielen und Ausgabe zu sparen.

Die Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen (1.093,3T€) konnte im Haushaltsjahr 2012 realisiert werden.

Der Vermögenshaushalt konnte durch eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.490,8 T€ abgeschlossen werden (Plan für die Zuführung = 1.478,9 T€).

Diese Ergebnisverbesserung in Höhe von 2.011,9 T€ ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Verwaltungshaushalt besser als geplant abgeschlossen werden konnte.

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2012                             6.724.292,53 €.

Der Rücklagenbestand je Einwohner per 31.12.2012 beträgt 366,00 € (bei 23.628 Einwohnern per 31.12.2011).

 

Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2012                                                      11.652,9 T €.

Der Schuldenstand je Einwohner 2012 beträgt 493 € (bei 23.628 Einwohnern per 31.12.2011)

 

In der Diskussion über die Bestätigung der Jahresrechnung 2012 sind folgende der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen mit einzubeziehen:

 

1.Rechenschaftsbericht der Hansestadt Gardelegen

2. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.05.2015

3. Stellungnahme der Bürgermeisterin der Hansestadt Gardelegen zum Prüfbericht

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (   )         Nein:  ( X )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                                Investitionsplan                             (   )

 

Buchungsstelle   (                                           )                                                (                                                         )

 

Aufwendungen                                                                                                Auszahlungen                                

 

Erträge                                                                                                            Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                   

 

jährliche Folgeaufwendungen bis                                   20__