Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2012.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 156 Abs.2 KVG LSA und in Verbindung § 44 Abs.3 Nr. 4a GO LSA vom 05.10.1993
(GVBL. LSA S.568) in der zurzeit geltenden Fassung
Begründung:
Die Jahresrechnung der Hansestadt Gardelegen für das Haushaltsjahr 2012 mit den dazugehörenden Anlagen wurde auf der Grundlage des § 156 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt
in Verbindung mit § 170 Abs.1 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL.LSA S.568) in der zurzeit geltenden Fassung termingerecht bis zum 30.04.2013 erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt zur Bestätigung vorgelegt.
Der Rechenschaftsbericht des RPA liegt mit Datum vom 28.05.2015 vor.
Die getroffenen Beanstandungen sind zu korrigieren.
Einer Entlastung des Bürgermeisters steht dann nichts entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: (X )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
) (
)
Aufwendungen
€
Auszahlungen
€
Erträge €
Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten €
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__